von Fridolin Klostermeier | 22. April 2016 | Verfassung
Einfachheit der Verwaltung fängt ganz oben an: in der Landesverfassung. In der Hamburger Landesverfassung wird die Organisation der Verwaltung in sechs Artikeln abgehandelt; die Berliner Landesverfassung braucht dagegen mehr als doppelt so viele Paragraphen dafür....
von Fridolin Klostermeier | 22. April 2016 | Bürger als Partner
In der Morgenpost schreibt Jens Anker heute über die Bürgerämter und kommt zu folgendem Schluss: „Das notorische Problem der Bürgerämter verweist immer wieder auf’s Neue auf das Grundproblem in der Berliner Verwaltung. Das Gestrüpp aus verschiedenen...
von Fridolin Klostermeier | 21. April 2016 | Verfassung
Auf der nächsten Gesetzesebene nach der Verfassung werden die Aufgaben der Bezirke geregelt. Auch hier vergleichen wir einmal die Regelungen Berlins mit denen der Stadt Hamburg. Hamburg regelt die Aufgaben der Bezirksämter so: § 2 Aufgaben der Bezirksämter Die...
von Fridolin Klostermeier | 20. April 2016 | Einheit neu denken
Die Berlinerin ist erstmal Berlinerin. Danach ordnet sie sich den Ortsteilen zu oder den Kiezen. Nie den Bezirken. Sie sagt nicht: ich bin Pankowerin, wenn sie doch in Prenzlauer Berg wohnt. Sie sagt nicht, sie wohne in Zehlendorf, wenn es doch Wannsee ist. Bezirke...
von Fridolin Klostermeier | 20. April 2016 | Einheit neu denken
Berlin als Einheitsgemeinde denken, heißt: die zweistufige Verwaltung aus Bezirk (= Kommune) und Hauptverwaltung (= Land) abzuschaffen. Spreche ich diesen Gedanken aus, kommt sofort Widerstand: oh nein, alles kannst Du abschaffen, aber doch nicht die Bezirke, das ist...