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Berlin als Einheitsgemeinde denken, heißt: die zweistufige Verwaltung aus Bezirk (= Kommune) und Hauptverwaltung (= Land) abzuschaffen. Spreche ich diesen Gedanken aus, kommt sofort Widerstand: oh nein, alles kannst Du abschaffen, aber doch nicht die Bezirke, das ist doch unsere Heimat, unser Kiez.

Ist es das? Heimat? Kiez?

Nicht mehr.

Die preußische Städteordnung im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen erfand die Bezirke als kommunale Verwaltungsstruktur für Berlin, aber gemeint damit war damals etwas ganz anderes, nämlich das, was wir heute „Kieze“ nennen. Die neue Städteordnung sah vor, größere Städte in Bezirke von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Jeder dieser Bezirke besaß einen ehrenamtlichen, unbesoldeten Bezirksvorsteher, einen Schiedsmann, eine Armenkommission und eine Waisenkommission.

Berlin wurde zunächst in hundert Bezirke eingeteilt, die anfänglich auch eigene Namen besaßen; so gab es zum Beispiel den Hallesche-Thor-Bezirk, den Spittelmarkt-Bezirk und den Monbijou-Bezirk. Die Zahl der Bezirke erhöhte sich im Laufe der Zeit entsprechend dem Bevölkerungswachstum. Nach der Stadterweiterung von 1861 existierten 270 Bezirke, die keine Namen mehr besaßen, sondern nur noch fortlaufend nummeriert waren. 1884 erfolgte eine Neueinteilung in 326 Bezirke, deren Zahl sich bis zur Bildung von Groß-Berlin im Jahr 1920 auf mehr als 450 erhöhte.

Die heute 12 „Bezirke“ sind also nicht mehr das, was sie einmal waren: der Identifikationsraum des Städters, das „Dorf“ in der Stadt, sondern sie sind zu reinen Verwaltungseinheiten geworden.